Handelsabkommen

Handelsabkommen
1. Begriff: Zwischenstaatliche Vereinbarung zur Regelung des Güterverkehrs in einem bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr), meist in Verbindung mit einem den Zahlungsverkehr und die Höhe des  Swing regelnden  Zahlungsabkommen (Handels- und Zahlungsabkommen).
- 2. Inhalt: In den H. wird das gesamte Handelsvolumen vereinbart. H. enthalten meist Listen der Waren, die im Lauf des Vertragsjahres zur Einfuhr zugelassen werden sollen.
- 3. Durchführung: Vorgesehene Importkontingente stellen keine Verpflichtung zur Abnahme der aufgeführten Waren dar; die Verpflichtung erstreckt sich nur auf die Erteilung von Importlizenzen. Wenn jedoch (z.B. aufgrund eines verzerrten  Wechselkurses) kein kommerzielles Interesse der Importeure an den ausländischen Produkten besteht, werden die Kontingente nicht ausgeschöpft. Daraus kann sich eine einseitige Verschuldung eines Partners ergeben, der zur Entlastung seiner  Zahlungsbilanz die noch nicht zur Einfuhr ausgeschriebenen Kontingente so lange zurückhält, bis der andere Vertragspartner durch entsprechende Einkäufe einen Ausgleich der Lieferungen und damit der Zahlungsverpflichtungen hergestellt hat. Ist ein  Swing vereinbart, so kann erst nach dessen Überschreitung eine weitere Kreditierung der Exporte verweigert werden.
- 4. Eine wichtige Form des H. sind Selbstbeschränkungsabkommen ( freiwillige Exportbeschränkung).

Lexikon der Economics. 2013.

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