- Handelsabkommen
- 1. Begriff: Zwischenstaatliche Vereinbarung zur Regelung des Güterverkehrs in einem bestimmten Zeitraum (meist ein Jahr), meist in Verbindung mit einem den Zahlungsverkehr und die Höhe des ⇡ Swing regelnden ⇡ Zahlungsabkommen (Handels- und Zahlungsabkommen).- 2. Inhalt: In den H. wird das gesamte Handelsvolumen vereinbart. H. enthalten meist Listen der Waren, die im Lauf des Vertragsjahres zur Einfuhr zugelassen werden sollen.- 3. Durchführung: Vorgesehene Importkontingente stellen keine Verpflichtung zur Abnahme der aufgeführten Waren dar; die Verpflichtung erstreckt sich nur auf die Erteilung von Importlizenzen. Wenn jedoch (z.B. aufgrund eines verzerrten ⇡ Wechselkurses) kein kommerzielles Interesse der Importeure an den ausländischen Produkten besteht, werden die Kontingente nicht ausgeschöpft. Daraus kann sich eine einseitige Verschuldung eines Partners ergeben, der zur Entlastung seiner ⇡ Zahlungsbilanz die noch nicht zur Einfuhr ausgeschriebenen Kontingente so lange zurückhält, bis der andere Vertragspartner durch entsprechende Einkäufe einen Ausgleich der Lieferungen und damit der Zahlungsverpflichtungen hergestellt hat. Ist ein ⇡ Swing vereinbart, so kann erst nach dessen Überschreitung eine weitere Kreditierung der Exporte verweigert werden.- 4. Eine wichtige Form des H. sind Selbstbeschränkungsabkommen (⇡ freiwillige Exportbeschränkung).
Lexikon der Economics. 2013.